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   RG, 22.01.1902 - Rep. V. 3/02   

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https://dejure.org/1902,162
RG, 22.01.1902 - Rep. V. 3/02 (https://dejure.org/1902,162)
RG, Entscheidung vom 22.01.1902 - Rep. V. 3/02 (https://dejure.org/1902,162)
RG, Entscheidung vom 22. Januar 1902 - Rep. V. 3/02 (https://dejure.org/1902,162)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist die Eintragung der sog. Soldklausel als Zahlungsbedingung zu einer Hypothek zulässig? 2. Genügt zur Eintragung der Goldklausel die Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung? 3. Muß die Goldklausel auf Antrag in den Eintragungsvermerk ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Goldklausel.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 50, 145
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 30.01.1967 - V ZB 28/66

    Inhalt des Grundbuchvermerks

    Es hat nach seinem Ermessen bei Fassung des Eintragungsvermerks zu bestimmen, was in den Vermerk selbst aufzunehmen und was durch Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung mittelbar zur Eintragung zu bringen ist (RGZ 50, 145, 153; KGJ 50, 149, 153; KG Rpfleger 1966, 303; BayObLGZ 1956, 186, 203; 1960, 231, 238; vgl. auch Beschluß des Senats vom 22. September 1961 aaO).
  • OLG Saarbrücken, 30.04.2002 - 4 U 349/01

    Anspruch auf Räumung und Herausgabe einer auf einem Grundstück stehenden

    Dies bedeutet, dass zur Vermeidung zu umfangreicher Eintragungsvermerke nicht der gesamte Inhalt eines Rechts ins Grundbuch eingetragen werden muss, sondern dass zur Erleichterung der Grundbuchführung bei einem das Grundstück belastenden Recht - nicht beim Eigentum -zur Bezeichnung des Inhalts des Rechts eine Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung genügt (vgl. RGZ 50, 145 (153); 113, 223 (229); Staudinger-Gursky, Neubearb.
  • BayObLG, 26.03.1981 - BReg. 2 Z 91/80

    Zur Bezeichnung einer Dienstbarkeit im Grundbuch

    Mit der (weiteren) Beschwerde kann deshalb nicht die Aufnahme eines bisher zulässigerweise in Bezug genommenen Teils der Eintragungsbewilligung in den Eintragungsvermerk verlangt werden ( RGZ 50, 145 /153 f.; Haegele Rdnr. 1479).
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